Nicht alle Epilepsieformen müssen notwendigerweise operativ behandelt werden. Ein Großteil der Patienten (ca. zwei Drittel) erreicht Anfallsfreiheit unter Zuhilfenahme von Medikamenten. Bei Patienten, die mit Medikamenten nicht anfallsfrei werden, lohnt sich eine prächirurgische Abklärung, um herauszufinden, ob sie Kandidaten für einen epilepsiechirurgischen Eingriff sind.
- Therapie mit Medikamenten erfolglos. Die Epilepsiechirurgie wird vor allem angewendet, wenn eine medikamentöse antiepileptische Behandlung mit mindestens zwei Medikamenten ohne Erfolg durchgeführt wurde oder die aufgetretenen Nebenwirkungen nicht tolerierbar sind. In diesem Fall spricht man von einer Pharmakoresistenz.
- Eindeutig abgrenzbarer Anfallsursprung. Bedingung für einen erfolgversprechenden resektiven Eingriff ist die genaue Eingrenzung der Gehirnregion, in der die Anfälle entstehen.
- Eine Gehirnläsion, die chirurgisch entfernt werden kann. Besonders wenn die Anfälle von einer umschriebenen Läsion (z.B. Tumor, Vernarbung, Fehlbildung) ausgehen, die chirurgisch gut entfernt werden kann, besteht eine hohe Chance auf Anfallsfreiheit.
- Früh eingreifen. Auch bei Kindern können epilepsiechirurgische Eingriffe erfolgreich vorgenommen werden. Frühzeitige Behandlung kann sowohl die geistige als auch die psychosoziale Entwicklung entscheidend begünstigen.
Folgende Veränderungen oder Erkrankungen des Gehirns werden häufig und mit gutem Erfolg (70-80% Anfallsfreiheit) epilepsiechirurgisch behandelt:
- Tumoren
- Hippocampussklerose
- Umschriebene Fehlbildungen der Hirnrinde (fokale cortikale Dysplasie)